§ 14a EnWG: Netzentgelt sparen mit Wärmepumpe und Wallbox
Ratgeber · von Sander Valkonet · Stand Oktober 2026
Wer eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher hat, kann beim Netzentgelt sparen. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung des Geräts kurzzeitig drosseln, wenn das Netz an seine Grenzen kommt. Das regelt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes.
Welche Geräte betroffen sind
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neu angeschlossene Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektroautos (Wallboxen), Klimaanlagen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Leistung als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Sie müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden und an der Steuerung teilnehmen. Ältere Geräte können freiwillig wechseln, müssen aber nicht.
Was der Netzbetreiber darf und was nicht
Droht eine Überlastung im örtlichen Netz, darf der Netzbetreiber die Leistung steuerbarer Geräte vorübergehend reduzieren. Abschalten darf er sie nicht: Jedem Gerät müssen mindestens 4,2 kW bleiben. Damit lädt ein Elektroauto weiter, nur langsamer, und eine Wärmepumpe läuft in kleinerer Stufe. Den normalen Haushaltsstrom betrifft die Steuerung nicht. Ein Netzbetreiber darf außerdem keinen Anschluss mehr mit Hinweis auf ein volles Netz ablehnen.
In der Praxis wird bisher selten gedrosselt. Die Steuerung erfolgt über das intelligente Messsystem und eine Steuerbox, die der Netzbetreiber einbaut. Mehr zum Zähler im Artikel Smart Meter.
Die drei Module
| Modul | So funktioniert es | Für wen |
|---|---|---|
| Modul 1 | Fester Rabatt auf das Netzentgelt, jedes Jahr gleich, unabhängig vom Verbrauch. Je nach Netzgebiet meist etwa 110 bis 190 Euro im Jahr. | Haushalte mit geringem Verbrauch des Geräts, ohne eigenen Zähler dafür |
| Modul 2 | Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt um 60 % für den Strom des steuerbaren Geräts. Voraussetzung ist ein separater Zähler. | Geräte mit hohem Verbrauch, etwa eine Wärmepumpe mit mehreren tausend kWh |
| Modul 3 | Zusätzlich zu Modul 1: zeitvariables Netzentgelt mit günstigen Zeiten (meist nachts) und teuren Spitzenzeiten (meist am frühen Abend). Seit April 2025 von allen Netzbetreibern angeboten. | Haushalte mit Smart Meter, die ihren Verbrauch verschieben können |
Welches Modul gewählt ist, bestimmst du selbst; ohne Wahl gilt meist Modul 1. Die genauen Beträge stehen im Preisblatt deines Netzbetreibers und unterscheiden sich stark von Region zu Region.
Welches Modul lohnt sich?
Als Faustregel lohnt sich Modul 2, wenn das steuerbare Gerät viel Strom braucht. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Netzentgelt-Arbeitspreis von 8 Cent je kWh spart eine Wärmepumpe mit 5.000 kWh im Jahr 60 % davon, also rund 240 Euro. Dafür braucht es einen zweiten Zähler, für den eigene Messkosten anfallen. Bei kleinem Verbrauch, etwa einer Wallbox für 10.000 Kilometer im Jahr, ist der feste Betrag aus Modul 1 oft mehr wert.
Modul 3 passt gut zu einem dynamischen Stromtarif: Wer ohnehin nachts oder in günstigen Stunden lädt, spart doppelt, beim Börsenpreis und beim Netzentgelt. Die zeitvariablen Netzentgelte gelten allerdings nach festen Zeitfenstern, die der Netzbetreiber im Voraus festlegt, nicht nach dem Börsenpreis.
Wichtig: Der Rabatt muss bei dir ankommen
Das Netzentgelt zahlt in der Regel dein Stromanbieter an den Netzbetreiber und stellt es dir in Rechnung. Ob er den Rabatt vollständig weitergibt, solltest du auf der Rechnung prüfen. Nicht jeder Anbieter bietet einen Tarif mit Modul 2 oder Modul 3 an. Frag vor dem Vertragsabschluss nach.
Schritt für Schritt
- Der Installateur meldet Wärmepumpe oder Wallbox beim Netzbetreiber an.
- Der Netzbetreiber baut ein intelligentes Messsystem und eine Steuereinheit ein.
- Du wählst das Modul, oft über deinen Stromanbieter oder ein Formular des Netzbetreibers.
- Prüfe auf der nächsten Rechnung, ob das reduzierte Netzentgelt berücksichtigt ist.
Wie viel du zusätzlich mit günstigen Stunden sparst, zeigen die Ratgeber Wärmepumpe und E-Auto laden.
Stand: Oktober 2026. Grundlage sind § 14a EnWG und die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-22-300, BK8-22/010-A). Beträge je Netzgebiet laut Preisblatt des Netzbetreibers.
Häufige Fragen
Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?
Nein. Er darf die Leistung bei drohender Überlastung vorübergehend reduzieren, aber jedem steuerbaren Gerät müssen mindestens 4,2 kW bleiben.
Was bringt Modul 1 nach § 14a EnWG?
Einen festen Rabatt auf das Netzentgelt, je nach Netzgebiet meist etwa 110 bis 190 Euro im Jahr, unabhängig vom Verbrauch.
Was ist Modul 3?
Ein zeitvariables Netzentgelt mit günstigen und teuren Zeitfenstern, das zusätzlich zu Modul 1 gewählt werden kann. Es setzt ein intelligentes Messsystem voraus und wird seit April 2025 angeboten.