Photovoltaik und negative Strompreise
Ratgeber · von Sander Valkonet · Stand Oktober 2026
An sonnigen Tagen gibt es mittags so viel Solarstrom, dass der Börsenpreis unter null fällt. Seit dem Solarspitzengesetz von Februar 2025 bekommen neue Photovoltaikanlagen in diesen Stunden keine Einspeisevergütung mehr. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts.
Warum es Solarspitzen gibt
In Deutschland sind inzwischen Photovoltaikanlagen mit mehr als 100 Gigawatt Leistung installiert. An einem klaren Tag im Frühjahr oder Sommer liefern sie mittags zusammen mehr Strom, als das Land in dieser Stunde verbraucht. Weil viele Anlagen eine feste Vergütung bekommen, egal was der Strom an der Börse wert ist, speisen sie auch dann ein, wenn niemand den Strom braucht. Der Preis fällt unter null. Wie oft das passiert, zeigt unsere Auswertung Negative Strompreise.
Was das Solarspitzengesetz für neue Anlagen ändert
- Keine Vergütung bei negativen Preisen: Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt die Einspeisevergütung in jedem Zeitabschnitt mit negativem Börsenpreis. Die ausgefallenen Zeiten werden nach heutiger Regel an das Ende des 20-jährigen Vergütungszeitraums angehängt.
- 60-Prozent-Grenze: Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen höchstens 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Eine Anlage mit 10 kWp speist dann höchstens 6 kW ein. Was im Haus verbraucht wird, zählt nicht mit.
- Smart Meter und Steuerbox: Für Anlagen ab 7 kWp sind sie vorgesehen. Sobald sie eingebaut sind, entfällt die 60-Prozent-Grenze.
Für Balkonkraftwerke gelten diese Regeln nicht.
Was für bestehende Anlagen gilt
Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, behalten ihre Vergütung nach den alten Regeln, auch bei negativen Preisen. Betreiber können freiwillig in das neue Modell wechseln und bekommen dafür einen kleinen Aufschlag auf die Vergütung. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie viele negative Stunden es künftig gibt.
Was negative Preise für dich bedeuten
Bei einer typischen Dachanlage mit Eigenverbrauch fallen die verlorenen Vergütungsstunden weniger ins Gewicht, als es klingt. Negative Preise gibt es vor allem mittags an Wochenenden und Feiertagen im Frühjahr und Sommer, und die Vergütung für neue Anlagen mit Eigenverbrauch liegt ohnehin unter 8 Cent je Kilowattstunde. Entscheidend ist, wie viel Solarstrom du selbst nutzt: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Arbeitspreis deines Tarifs.
So reagierst du auf Solarspitzen
- Eigenverbrauch erhöhen: Wärmepumpe, Warmwasser, Waschmaschine und E-Auto in die Mittagsstunden legen.
- Speicher klug nutzen: Ein Batteriespeicher sollte morgens nicht schon um 10 Uhr voll sein, sondern die Mittagsspitze aufnehmen. Viele Energiemanager können das prognosebasiert steuern.
- Dynamischer Tarif: Mit einem dynamischen Tarif zahlst du in negativen Stunden selbst sehr wenig für Netzstrom. Netzentgelt, Umlagen und Steuern fallen aber weiter an, kostenlos wird der Strom also nicht.
- Anlage planen: Bei einer neuen Anlage lohnt eine Ost-West-Ausrichtung, die morgens und abends mehr liefert und die Mittagsspitze abflacht.
Warum der Gesetzgeber eingegriffen hat
Negative Preise kosten Geld: Die festen Vergütungen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert, und die Differenz zum Marktwert ist bei negativen Preisen besonders groß. Außerdem müssen Netzbetreiber an sonnigen Tagen immer häufiger eingreifen, um die Netze stabil zu halten. Das Solarspitzengesetz soll neue Anlagen dazu bringen, sich nach dem Markt zu richten, ohne bestehende Anlagen schlechterzustellen.
Stand: Oktober 2026. Grundlage sind das Gesetz zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Solarspitzengesetz, in Kraft seit 25. Februar 2025) und das EEG. Einzelheiten zur eigenen Anlage beim Netzbetreiber oder Installateur erfragen.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei negativen Strompreisen eine Einspeisevergütung?
Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, nicht. Bestehende Anlagen bekommen ihre Vergütung weiter wie bisher.
Was ist die 60-Prozent-Regel?
Neue Photovoltaikanlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen höchstens 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Der Eigenverbrauch im Haus zählt nicht mit.
Gilt das Solarspitzengesetz für Balkonkraftwerke?
Nein, Balkonkraftwerke sind von diesen Regeln ausgenommen.